Schulgeld

Gemäß Beschluss des Schulausschusses wird das nach dem Beschulungsvertrag monatlich für die am Evangelischen Schulzentrum beschulten Kinder zu entrichtende Schulgeld mit Wirkung ab 01.08.2017 bis 31.12.2025 wie folgt festgelegt:

Seit Schuljahr 2018/2019:

  • für das erste Kind 110,00€
  • für das zweite Kind 60,00€
  • das dritte und weitere Kinder sind vom Schulgeld befreit

Gemäß Beschluss des Schulausschusses wird das nach dem Beschulungsvertrag monatlich für die am Evangelischen Schulzentrum beschulten Kinder zu entrichtende Schulgeld mit Wirkung ab 01.01.2026 wie folgt festgelegt:

 


In begründeten Fällen kann sich das Schulgeld reduzieren oder entfallen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vorgenannten Berechtigten können Ermäßigungen auch für Fahrtenbeiträge und Lernmittel beantragen; die Gewährung hängt ab von den verfügbaren Finanzierungsmitteln aus dem Schulsozialfonds.