Schulgeld

Gemäß Beschluss des Schulausschusses wird das nach dem Beschulungsvertrag monatlich für die am Evangelischen Schulzentrum beschulten Kinder zu entrichtende Schulgeld mit Wirkung ab 01. 08. 2017 wie folgt festgelegt:

Ab Schuljahr 2018/2019:

  • für das erste Kind 110,00€
  • für das zweite Kind 60,00€
  • das dritte und weitere Kinder sind vom Schulgeld befreit

In begründeten Fällen kann sich das Schulgeld reduzieren oder entfallen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a) der Erhalt von Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n)

b) ein monatliches Einkommen der Erziehungsberechtigten, das unter der besonderen Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII in der jeweils geltenden Fassung liegt
c) das Vorliegen eines mit a) oder b) vergleichbaren Falles, auf Grund dessen die/der Erziehungsberechtigte(n) nicht in der Lage sind/ist, das Schulgeld ganz oder teilweise aufzubringen (z.B. Inhaber von gültigen Leipzig-Pässen).

Die vorgenannten Berechtigten können Ermäßigungen auch für Fahrtenbeiträge und Lernmittel beantragen; die Gewährung hängt ab von den verfügbaren Finanzierungsmitteln aus dem Schulsozialfonds.