Der Schulausschuss

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Als Vertretung der Kirchgemeinden des Kirchenbezirks trägt die Kirchenbezirkssynode Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens im Kirchenbezirk. Durch Beschluss der Kirchenbezirkssynoden der damaligen Kirchenbezirke Leipzig-Ost und Leipzig-West in ihren Sitzungen im November 1991 bzw. März 1992 erfolgte die Übernahme der Trägerschaft über das Evangelische Schulzentrum Leipzig. Beide Kirchenbezirke haben sich im Januar 2000 zum Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig vereinigt. Der Kirchenbezirk wird rechtlich durch den Kirchenbezirksvorstand vertreten. Dieser hat den Schulausschuss gebildet.

Der Kirchenbezirksvorstand hat dem Schulausschuss die Zuständigkeit für das Schulzentrum übertragen. Dem Schulausschuss obliegt insbesondere:

  • die Begleitung der inhaltlich-pädagogischen Arbeit und Beschlüsse zu Änderungen an der Konzeption des Schulzentrums,
  • die Zuständigkeit für strukturelle Veränderungen,
  • Prüfung und Befürwortung des Sonderhaushalts des Schulzentrums. Dem Kirchenbezirksvorstand ist vor Beginn des Haushaltjahres der Entwurf des Sonderhaushaltes (Schulhaushalt) vorzulegen. Gleiches gilt für die Erstellung eines Nachtragshaushaltplanentwurfs.
  • die Entscheidung über die unbefristete Anstellung von Mitarbeitenden am Schulzentrum im Rahmen des genehmigten Haushalt- und Stellenplans des Kirchenbezirks auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters. Ausgenommen hiervon sind die Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters, der Verwaltungsleiterin/des Verwaltungsleiters und ihrer jeweiligen Stellvertretung.
  • das Wahrnehmen von Aufgaben, die der Kirchenbezirksvorstand dem Schulausschuss auf der Grundlage schriftlich fixierter und vom Kirchenbezirksvorstand bestätigter Regelung überträgt.

Mitglieder des Schulausschusses