Beantragung von Schulgelderlass und Zuschüssen für Fahrten und Lernmittel


Beantragung von Zuschüssen zu Fahrten und Lernmitteln

Zunächst muss ein Zuschuss vom Jobcenter Leipzig beantragt werden.

Besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss des Jobcenters bzw. wurde dieser abgelehnt, kann schriftlich formlos ein Zuschuss aus dem Schulsozialfonds beantragt werden. Der Antrag an die Schule ist schriftlich formlos zu stellen. Er soll neben dem Antragsgegenstand (Inhalt, Betrag, Termin) Bezug nehmen auf einen bereits gewährten Schulgelderlass, ansonsten muss er eine Begründung (Einkommensverhältnisse) und ein Votum des zuständigen Lehrers enthalten. Er soll spätestens 1 Monat vor Beginn der Fahrt bzw. 1 Woche vor Anschaffung des Lernmittels bei der Schule eingehen. Ein Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Schulsozialfonds besteht nicht; Zuschüsse werden nach Ermessen und abhängig von den verfügbaren Mitteln gewährt.

Ansprechpartner

Peter Hanschmann

Tel.: 0341/99489-29