Nasen- und Mundschutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Mitarbeitenden besteht auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht! Sollte der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden können, so ist auch im Klassenzimmer der Nasen- und Mundschutz zu tragen! Bitte beachten Sie auch die Versicherung der Kenntnisnahme des Betretungsverbotes in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie.